Prüfung gemäß § 5 Abs 2 Rechnungslegungs-Kontrollgesetz (RL-KG) beendet; Fehlerveröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft einsehbar

Wien, 09. August 2018 – die Prüfung gemäß Rechnungslegungs-Kontrollgesetz des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016 sowie des Halbjahresabschlusses zum 30. Juni 2017 der Unternehmens Invest Aktiengesellschaft (UIAG) wurde durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) mit Bescheid geschlossen.

Der Konzernabschluss zum 31.12.2016 und der Halbjahreskonzernabschluss zum 30.06.2017 der Unternehmens Invest Aktiengesellschaft sind fehlerhaft. Die Auswirkungen der fehlerhaften Rechnungslegung sind qualitativ und quantitativ wesentlich.

Kurz zusammengefasst betreffen die Fehler folgende Bereiche:

- Cashflow-Planung, auf der die Werthaltigkeitsprüfung der CGU MLU-Gruppe beruht
- Konzernsteuerung (Segmentberichterstattung und Angaben zum Kapitalmanagement)
- UIAG Informatik-Holding GmbH und All for One Steeb AG (Zurechnung von Ergebnissen der UIAG Informatik-Holding GmbH nach der Equity-Methode, Angaben zu Ausschüttungsbeschränkungen beim assoziierten Unternehmen UIAG Informatik-Holding GmbH gem. IFRS 12, Angabe der durchschnittlichen Zahl der Arbeitnehmer)
- Anteile am assoziierten Unternehmen LCS Holding GmbH (Wertminderung der Anteile an der LCS Holding GmbH zum 30.06.2017 gem. IAS 28 i.V.m. IAS 36, Angaben zu Ermessenentscheidungen gem. IAS 1.122, Angaben zum assoziierten Unternehmen LCS Holding GmbH gem. IFRS 12)
- Angaben zu nahestehenden Personen und Unternehmen im Konzernabschluss zum 31.12.2016
- Angaben zu Geschäftsvorfällen mit nahestehenden Personen und Unternehmen im Konzernabschluss zum 31.12.2016
- Angaben zu Geschäftsvorfällen mit nahestehenden Personen und Unternehmen im Halbjahreskonzernabschluss zum 30.06.2017

Infolge der fehlerhaften Rechnungslegung sind zu den relevanten Stichtagen 31. Dezember 2016 und 30. Juni 2017 wichtige Ergebnis- und Bestandsgrößen, insbesondere das Ergebnis vor und nach Steuern, das Eigenkapital und die Bilanzsumme, sowie Anhangsangaben fehlerhaft dargestellt worden.

Im Detail wird auf die Fehlerveröffentlichung gemäß § 5 Abs 2 RL-KG verwiesen, die auf der Homepage der Gesellschaft unter www.uiag.at/investoren/finanzberichte/ abrufbar ist.

Die Veröffentlichung einer entsprechenden Hinweisbekanntmachung im Amtsblatt zu Wiener Zeitung wurde heute veranlasst.

Die Gesellschaft arbeitet die Fehler auf und wird die erforderlichen Korrekturen in den nächsten Konzernabschlüssen berücksichtigen.