UIAG ändert Beteiligungsstruktur an All for One Steeb AG

Unternehmens Invest AG ("UIAG") setzt Schritte, die Beteiligungsstruktur an All for One Steeb AG, deren Aktien im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse unter der ISIN DE0005110001 notiert sind, zu ändern. Die Änderung verfolgt das Ziel, erhebliche Kosten der Abschlussprüfung, die aufgrund des abweichenden Geschäftsjahres der All for One im Falle einer Konsolidierung der All for One entstehen würden, und die damit einhergehende Bindung von Managementressourcen zu vermeiden. UIAG hält 1.248.873 Stück Aktien an All for One Steeb AG ("All for One") (entspricht 25,07% Prozent des Grundkapitals) direkt. Weitere 1.248.873 Stück Aktien an All for One (entspricht 25,07% Prozent des Grundkapitals) werden seit Juli 2016 von der Zweckgesellschaft UIAG Informatik-Holding GmbH gehalten, an der UIAG rund 53,5% des Stammkapitals hält. Neben UIAG sind weitere Co-Investoren an UIAG Informatik-Holding GmbH beteiligt. Die Stimmrechte aus den von UIAG Informatik Holding GmbH gehaltenen 1.248.873 Stück Aktien an All for One konnte UIAG bislang aufgrund einer Stimmrechtsvollmacht der UIAG Informatik-Holding GmbH im eigenen Ermessen ausüben.

Zur Umsetzung der neuen Beteiligungsstruktur beschlossen UIAG und UIAG Informatik Holding GmbH am 22.11.2016, in einem ersten Schritt die gegenüber UIAG bestehende Stimmrechtsvollmacht durch einen Stimmbindungsvertrag zu ersetzen. Danach werden UIAG und UIAG Informatik Holding GmbH ihre Stimmrechte aus den von ihnen jeweils gehaltenen 1.248.873 Aktien der All for One übereinstimmend ausüben. In einem zweiten Schritt wird UIAG, voraussichtlich mit Wirkung zum 30.12.2016, ihre Beteiligung an UIAG Informatik-Holding GmbH in Höhe von derzeit rund 53,5% durch Verkäufe von 4% der Geschäftsanteile an Dr. Rudolf Knünz und Paul Neumann, MBA, jeweils Mitglieder des Vorstands von UIAG, auf rund 49,5% reduzieren. Der Aufsichtsrat der UIAG stimmte den vorgenannten Änderungen der Beteiligungsstruktur am 22.11.2016 zu.

UIAG geht davon aus, die beschriebene Beteiligungsumstrukturierung nach den Bestimmungen des deutschen Wertpapier- und Übernahmegesetzes als innerkonzernrechtliche Umstrukturierung zu qualifizieren ist und für die UIAG Informatik-Holding GmbH dementsprechend keine Pflicht zur Bekanntgabe und Veröffentlichung eines Pflichtangebots an die Aktionäre der All for One auslöst. Zu diesem Zweck wird UIAG Informatik-Holding GmbH zeitnah einen Antrag auf Nichtberücksichtigung der ihr im Rahmen des Stimmbindungsvertrages erstmals von UIAG zuzurechnenden 25,07% der Stimmrechte an der All for One bei der zuständigen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellen.